Vieles wird während der Pandemie gerade in Frage gestellt. Corona lehrt uns, Abstand zu halten. So schwer es fällt, wird sich zurzeit weniger gedrückt und geküsst bei der Begrüßung. Auch das Händeschütteln ist abgelöst worden durch die Berührung der Ellenbogen oder der Füße zur Begrüßung.

Dies stellt uns aber als reformierte Christen vor eine Herausforderung. Denn bei uns hat der Handschlag durchaus auch eine liturgische Bedeutung, die mit Sicherheit auch mit dazu führte, dass das Händeschütteln gängige Praxis im Laufe der Geschichte geworden ist. 

In unserer liturgischen Ordnung kommt an zwei Stellen dieser liturgische Gruß zwingend, an einer Stelle optional vor. Zwingend wird der Handschlag bei der Verpflichtung der Konsistorialen und bei der Konfirmation gefordert. Freiwillig können die Hände zum Friedensgruß zum Beschluss des Heiligen Abendmahls gereicht werden. Gerade dieser Friedensgruß bringt übrigens zum Ausdruck, dass Männer und Frauen gleichwertig sind. Andere Religionen verbieten ein Händeschütteln zwischen den Geschlechtern. 

Während der letzten Monate fanden im Gemeindeleben alle drei Ereignisse statt, bzw. werden im September stattfinden. Während der Feier des Heiligen Abendmahls im Juni hat Pfarrer Telder von einem geistigen Handschlag gesprochen und das tatsächliche Handreichen nicht durchgeführt. Dies kann damit begründet werden, dass ja auch Christus selbst in der Mahlfeier „nur“ geistlich in unserer Mitte uns die Hand reicht, was als „extra calvinisticum“ bezeichnet wird. 

Anders verhält sich dies bei der Verpflichtung der Konsistorialen, ihren Dienst gewissenhaft und treuhänderisch zu leisten. Und auch die Konfirmanden versprechen in der Konfirmation, zu versuchen, ihr Leben als Christen zu leben. Dass dies mit einem Handschlag bekräftigt wird, hat seinen Ursprung in der Bibel. Dort heißt es zum Beispiel bei Hesekiel „Er hat den Eid missachtet, da er den Bund brach. Siehe, er hat seinen Handschlag gegeben und hat doch all das getan.“ (Hes 17, 18). Oder in der Chronik lesen wir: „So seid nun nicht halsstarrig wie eure Väter, sondern gebt eure Hand dem HERRN und kommt zu seinem Heiligtum, das er geheiligt hat für alle Zeit, und dient dem HERRN, eurem Gott.“ (2. Chr. 30, 8). Und Hiob schließlich erinnert uns daran, dass auch Gott für uns den Handschlag leistet: „Sei du doch selbst mein Bürge bei dir! Wer würde sonst den Handschlag für mich leisten?“ (Hi 17,3).

Dass der Handschlag zurzeit unter strengen Hygieneaspekten geschieht, versteht sich von selbst und weshalb Handdesinfektion selbstverständlich ist, vor bzw. nach diesem liturgischen Akt.