Das Konsistorium hat sich auf seiner vergangenen Sitzung intensiv mit der gegenwärtigen Situation auseinandergesetzt. Dabei wurden wieder Vorschläge der umliegenden Staatskirchen, sowie von diversen Gesundheitsexperten berücksichtigt. Die Konsistorialen sind sich weiterhin bewusst, dass nicht jede Entscheidung auf Verständnis stoßen wird, aber es erscheint als ein sicherer Weg, durch diese Zeit zu kommen. Alle Beschlüsse sind im Rahmen der geltenden staatlichen Vorgaben beschlossen und können sich auch JEDERZEIT wieder ändern, wenn es die Situation erfordert. Aktualisierungen werden durch Aushänge, Internet und Presse bekanntgegeben.

1. Zentrum des kirchlichen Lebens sind die Gottesdienste. Diese sollen auch weiterhin möglichst uneingeschränkt gefeiert werden. Bei der Bestimmung der zulässigen Plätze ist auf Abstand (1,5m) und auf die Gesamtgrundfläche (2,25m²) zu achten. Entsprechend finden in der Kirche 38 Einzelpersonen (exkl. Empore) Platz. Die Zahl in der Kirche kann wegen der Grundfläche bei Haushaltsgemeinschaften auf max. 50 Personen ansteigen, da die Bänke nicht verschiebbar sind. Der Gemeindegesang wird so lange ausgesetzt, wie es die Verordnung vorsieht. Gleiches gilt für das Tragen des med. Mundschutzes. Bereits beim Betreten der Kirche, sowie während des gesamten Gottesdienstes, sind medizinische Masken der Standards als Mund-Nasenbedeckung zu verwenden.

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2. Da es ein nicht zufriedenstellender Zustand ist, Veranstaltungen zu planen, vorzubereiten und dann doch wieder abzusagen, hat das Konsistorium beschlossen, mindestens bis Ostern alle Veranstaltungen auszusetzen, auch wenn es Lockerungen geben würde. 

3. Das Konsistorium ist sich seiner Verantwortung auch als Arbeitgeber bewusst und will seine Mitarbeitenden und den Pfarrer schützen. Deshalb wird sich in der Regel nicht mehr als ein Mitarbeitender im Gemeindebüro aufhalten. Besetzt ist die Kirchenverwaltung werktags weiterhin nur vormittags zwischen 9:00 Uhr und 12:00 Uhr. Bitte kündigen Sie Ihren Besuch an. 

4. Ostergottesdienste: Da die Infektionszahlen Achterbahn fahren, wurde beschlossen, die Gottesdienste zu reduzieren. In Übereinstimmung mit unserer Kirchenordnung werden deshalb in diesem Jahr nur jeweils ein Gottesdienst zu Palmsonntag, Karfreitag und Ostern  angeboten. Da die Gottesdienste eher statisch, mit wenig Bewegung stattfinden sollen, entfällt der gesonderte Familiengottesdienst. Ersatzweise wird dafür aber eine besondere Online-Andacht produziert. 

5. Heiliges Abendmahl – zur Erinnerung: Die Feier des Heiligen Abendmahls ist fester Bestandteil im kirchlichen Leben. Es ist ein Symbol für die Zuwendung Gottes und die Gemeinschaft untereinander. Die Kirchenordnung sieht die Mahlgemeinschaft für bestimmte Gottesdienste im Kirchenjahr vor. Deshalb hat sich das Große Konsistorium, als Wächter über Sitte und Brauchtum, auf seiner vergangenen Sitzung mit diesem Thema beschäftigt. Auch in Corona-Zeiten wollen wir nicht auf die Feier des Heiligen Abendmahls verzichten, sehen aber hygienische Herausforderungen. Deshalb wurde entschieden, in der nächsten Zeit ein sogenanntes Kapselabendmahl zu feiern. Dabei sind Oblate und Saft hygienisch eingeschweißt und werden am Platz einzeln empfangen. Auch wenn dies auf den ersten Blick für viele vielleicht befremdlich wirkt, wurde diese Form z.B. bei der Feier der Konfirmation gut angenommen. Das nächste Hl. Abendmahl findet am Karfreitag statt.