In diesem Jahr haben wir die Selbstveranlagungsbögen und die Bescheinigungen der Kirchenbeiträge wieder zusammen versendet. Sie erhielten also von uns im Februar das Formular für die Selbstveranlagung 2022, das Sie bitte wieder ausgefüllt an uns zurücksenden mit evtl. korrigierten Angaben zu Ihren Adressdaten. Ebenso erhielten Sie die Bestätigung Ihres gezahlten Kirchenbeitrages („Kirchensteuer“) für 2021. Gemeindeglieder, die bis Anfang März 2022 noch keine Bestätigung erhalten haben, mögen sich bitte im Gemeindebüro melden.