Der getrennte Versand der Selbstveranlagungsbögen und der Bescheinigungen der Kirchenbeiträge stieß auf ein positives Echo. Deshalb haben wir uns dafür entschieden, dass wir es auch in diesem Jahr so handhaben werden. Sie erhalten also von uns:
Dezember: Formular für die Selbstveranlagung 2024 mit Ihrem Datenstammblatt, welche Sie bitte beide wieder an uns zurücksenden.
Bis Ende Februar: die Bestätigung Ihres gezahlten Kirchenbeitrages („Kirchensteuer“) für 2023. (Gemeindeglieder, die bis Ende Februar 2024 noch keine Bestätigung erhalten haben, können sich im Gemeindebüro melden.)