Für die anstehende Konsistoriumswahl hat das Große Konsistorium während der Oktobersitzung 2023 unsere Wahlordnung ergänzt. Dies wurde notwendig, da abzusehen ist, dass es zukünftig nicht leicht fallen wird, eine ausreichende Anzahl an Kandidaten für eine Kandidatenliste zu finden. Damit passen wir unsere Wahlordnung den Landeskirchen an, die solche Ergänzungen ebenfalls in der vergangenen Zeit vorgenommen haben. Es wird immer schwieriger, Menschen vor allem für ein über Jahre dauerndes Ehrenamt zu gewinnen, wogegen wir dankbar feststellen, dass „spontane Ehrenamtliche“ in unserer Gemeinde immer zu finden sind. Herzlichen Dank dafür!
Das Konsistorium besteht aus den beiden Ämtern der Ältesten und Diakone. Die Anzahl wird jeweils vor der Wahl festgelegt, dabei ist auf eine ausgeglichene Anzahl von Frauen und Männern zu achten. Unsere Wahlordnung sieht vor, dass innerhalb der beiden Ämter auch jeweils nach Frauen und Männern getrennt abgestimmt wird. Dies bedeutet, dass es immer vier Kandidaten mehr geben muss, um eine Auswahl zu haben. Im Normalfall braucht es also für sechs neue Konsistoriale zehn Kandidaten, und dies alle zwei Jahre. (Älteste werden aus dem Großen Konsistorium „zurückgewählt“.)
In einer ersten Ergänzung hat das Große Konsistorium beschlossen, dass es zukünftig möglich sein soll, innerhalb des einen Amtes zu wählen, die Personen für das andere Amt zu berufen. Vollständig heißt es dazu in der Ergänzung unserer Kirchenordnung:
„[Ziffer 35.3] (b) Sollte die Vorgabe, jeweils mindestens eine Person pro Position mehr auf die Vorschlagsliste zu setzen, nicht möglich sein, gilt eine veränderte Aufstellung der Liste:
1. Gibt es ausreichend Bewerber für die Diakonie, aber nur die Mindestzahl an Ältesten, gelten die Ältesten als in ihr Amt berufen. Nur die Diakone werden durch die Gemeinde gewählt.
2. Gibt es nur die Mindestzahl an Diakonen, dagegen ausreichend Bewerber für die Ältesten, gelten die Diakone in ihr Amt berufen. Nur die Ältesten werden durch die Gemeinde gewählt.“
In diesem Fall würde die Konsistoriumswahl in der üblichen Briefwahlform mit Stimmzetteln durchgeführt werden, wie es in den vergangenen Jahren üblich gewesen ist und was auch weiterhin der Standard sein sollte.
Sollten sich nun aber wirklich nur so viele Kandidaten finden, wie das Konsistorium beschlossen hat, besteht die Möglichkeit zum „Bestätigungsverfahren“ innerhalb einer Gemeindeversammlung. Dazu heißt es in der Ergänzung unserer Kirchenordnung:
„[Ziffer 35.3] .(b) 3. Gibt es keine ausreichende Zahl Bewerber für beide Ämter, reduziert das Konsistorium die Anzahl der Konsistorialen. Dabei wird auf eine gleiche Reduzierung von Ältesten und Diakonen, Männern und Frauen geachtet.
[Ziffer 36.1] (c) Im Fall von 35.3.(b) 3,. also dass es genauso viele Kandidaten wie Positionen gibt, erfolgt die Wahl bzw. Bestätigung der gesamten Liste im Anschluss an den Gottesdienst am Wahlsonntag während einer Gemeindeversammlung durch einfaches Handzeichen.
Dabei ist darauf zu achten, dass nur stimmberechtigte Gemeindeglieder an dieser Versammlung teilnehmen und mitstimmen.“
Dies ist in diesem Jahr der Fall, weshalb die Konsistoriumswahl 2024 nach dem „Bestätigungsverfahren“ durchgeführt werden wird.
Praktisch bedeutet dies, dass die Gemeinde per Post über die Kandidatenliste informiert wird, über die dann innerhalb der Gemeindeversammlung in Gänze abgestimmt wird. Hierbei ist es nur möglich, alle zu bestätigen, alle abzulehnen oder sich zu enthalten.
Sollte eine Person ihre Stimme verdeckt abgeben wollen, kann dies in einem Seitenraum zur gleichen Zeit geschehen. Sollte die Mehrheit der Gemeindeversammlung eine geheime Abstimmung fordern, wird entsprechend der Bestätigungsvorgang in den Seitenräumen einzeln erfolgen. Und natürlich kann das Votum auch per Briefwahl abgegeben werden, wozu man im Gemeindebüro auf Anfrage eine gesiegelte Kandidatenliste erhält mit derselben Abstimmmöglichkeit, wie dies während der Gemeindeversammlung auch vorgesehen ist, also „bestätigt“, „abgelehnt“ oder „enthalten“.
Alle Wahlverfahren haben das Anliegen, dass sich die Konsistorialen durch die Gemeinde getragen und bestätigt wissen, weshalb das Konsistorium die Gemeinde bittet, zahlreich am Gemeindegründungsfest und an der anschließenden Gemeindeversammlung teilzunehmen.
Damit nur stimmberechtigte Gemeindeglieder an der Wahl teilnehmen, wird am Kirchenportal nach Abgleich mit unserer Mitgliederliste eine Stimmkarte ausgehändigt. Gäste dürfen aber auch gerne der Versammlung beiwohnen. Weitere Informationen finden Sie auch auf der Wahlmitteilung und auf der Kandidatenliste. Die Einführung des neuen Konsistoriums findet voraussichtlich am 21. Juli im Gottesdienst statt.
Für das Konsistorium
Heike Rivera-Lückhardt
Präses-Älteste
Torben W. Telder
Pfarrer