Das Konsistorium hat sich auf seiner vergangenen Sitzung intensiv mit der gegenwärtigen Situation auseinandergesetzt. Dabei wurden Vorschläge der umliegenden Staatskirchen sowie von diversen Gesundheitsexperten berücksichtigt. Die Konsistorialen sind sich bewusst, dass nicht jede Entscheidung auf Verständnis stoßen wird, aber es erscheint als ein sicherer Weg, durch diese Zeit zu kommen. Alle Beschlüsse sind im Rahmen der geltenden staatlichen Vorgaben beschlossen und können sich auch JEDERZEIT wieder ändern, wenn es die Situation erfordert. Aktualisierungen werden durch Aushänge, Internet und Presse bekanntgegeben.
1. Zentrum des kirchlichen Lebens sind die Gottesdienste. Diese sollen auch weiterhin möglichst uneingeschränkt gefeiert werden. Bei der Bestimmung der zulässigen Plätze ist auf Abstand (1.5m) und auf die Gesamtgrundfläche (2,25m²) zu achten. Entsprechend finden in der Kirche 38 Einzelpersonen (exkl. Empore) und im Gemeindezentrum 50 Personen Platz. Auch die Zahl in der Kirche kann wegen der Grundfläche bei Haushaltsgemeinschaften auf max. 50 Personen ansteigen, da die Bänke nicht verschiebbar sind. Im Gemeindezentrum ist die Zahl unabhängig der Haushaltsgemeinschaften. Der Gemeindegesang wird bei vollen Räumen durch Sologesang ersetzt, bei halber Kapazität findet er eingeschränkt statt. Bei vollen Kirchen ist außerdem der Mundschutz die ganze Zeit zu tragen. Bitte beachten Sie die besonderen Bestimmungen für die Weihnachtsgottesdienste (s. Punkt 4).
Wir haben uns auch hier für ein Ampelsystem entschieden, wie es das hessische Eskalationskonzept vorsieht:
Rot:
Minimierung der Plätze in der Kirche;
Maskenpflicht während des gesamten Gottesdienstes;
Pfarrer auf Kanzel hinter Plexiglas;
Kein Gemeindegesang
Keine Konzerte und Kindergruppen
Gelb:
Plätze im üblichen Abstand;
Masken bei Bewegung im Raum;
Eingeschränkter Gemeindegesang;
Konzerte und Kindergruppen mit Einschränkung
Grün:
Gottesdienste und Hl. Abendmahl in der üblichen Form
Gruppenangebote mit AHA-Regeln
2. Alle Veranstaltungen, die innerhalb von Räumen angeboten werden, können nicht stattfinden. Da (Klein-) Kinder offenbar nicht zur Risikogruppe gehören, sind solche Veranstaltungen bis zum Konfirmandenalter nicht betroffen. Hier werden den Gruppen eigene Bestimmungen mitgeteilt. Wir wissen, dass unsere Gemeindeglieder die Begegnung und Geselligkeit vermissen. Dennoch wollen wir zunächst auch für die kommenden drei Monate auf Angebote für Erwachsene verzichten. Diese Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen, scheint aber geboten, wenn sich andauernd die Bestimmungen ändern können. Bitte beachten Sie bei all unseren Angeboten die möglichen Einschränkungen, die durch das Ampelsymbol signalisiert werden.
3. Das Konsistorium ist sich seiner Verantwortung auch als Arbeitgeber bewusst und will seine Mitarbeitenden und den Pfarrer schützen. Gerade der Pfarrer kommt immer wieder mit unbekannten Gruppen zusammen, zum Beispiel bei Beerdigungen. Deshalb bittet das Konsistorium um Verständnis, dass der Pfarrer in dieser Zeit weniger in der Gemeinde unterwegs ist, um nicht zum Überträger zu werden oder durch Gefährdung in Quarantäne zu müssen. Das Telefon bietet hier aber eine gute Möglichkeit, in Kontakt zu bleiben, und es ist keine Einbahnstraße – rufen Sie uns gerne an! Auch bittet das Konsistorium darum, das Gemeindebüro nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung aufzusuchen. Sollte sich die Situation verschärfen, behalten wir uns vor, das Büro zu schließen.
4. Weihnachtsgottesdienste: Bisher haben ca. 600 Personen unsere Weihnachtsgottesdienste besucht. Das wird in diesem Jahr nicht auf die gewohnte Weise möglich sein. Leider ist auch ein Krippenspiel in diesem Jahr nicht durchführbar.
In diesem Gemeindeblatt finden Sie Anmeldekarten. Für Personen, die im Postleitzahlenbereich 6000 wohnen liegen vorbereitete Anmeldekarten dieser Sendung bei. Alle anderen bitten wir, die Anmeldevordrucke ausgefüllt in einem frankierten Umschlag an uns zu senden, oder eingescannt an
Die Karten können Sie uns per Post, Einwurf oder Mail bis zum 9. Dezember zukommen lassen, nicht aber telefonisch, um alles ordnungsgemäß dokumentieren zu können. Wenn wir Ihre Anmeldung erhalten haben, werden Sie eine Sitzplatzzusage per Mail oder Post erhalten. Diese bringen Sie bitte mit zum Gottesdienst. So ist gewährleistet, dass möglichst wenig Fehler passieren, was leider nicht ausgeschlossen werden kann. Sollte ein von Ihnen gewählter Gottesdienst bereits ausgebucht sein, werden wir mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Auch wenn es schmerzt, müssen wir in diesem Jahr auf die Einhaltung dieser Vorgaben bestehen und Personen von den Türen abweisen, die sich nicht angemeldet haben. Bitte kommen Sie frühzeitig zu den Eingängen und beachten Sie die Anweisungen der Konsistorialen.
5. Heiliges Abendmahl: Die Feier des Heiligen Abendmahls ist fester Bestandteil im kirchlichen Leben. Es ist ein Symbol für die Zuwendung Gottes und die Gemeinschaft untereinander. Die Kirchenordnung sieht die Mahlgemeinschaft für bestimmte Gottesdienste im Kirchenjahr vor. Deshalb hat sich das Große Konsistorium, als Wächter über Sitte und Brauchtum, auf seiner vergangenen Sitzung mit diesem Thema beschäftigt. Auch in Corona-Zeiten wollen wir nicht auf die Feier des Heiligen Abendmahls verzichten, sehen aber hygienische Herausforderungen. Deshalb wurde entschieden, in der nächsten Zeit ein sogenanntes Kapselabendmahl zu feiern. Dabei sind Oblate und Saft hygienisch eingeschweißt und werden am Platz einzeln empfangen. Auch wenn dies auf den ersten Blick für viele vielleicht befremdlich wirkt, wurde diese Form z.B. bei der Feier der Konfirmation gut angenommen.